Wiederholungsunterweisung Filtergeräte 11.03.2025
Inhalt:
Aktuelles und Wiederholungen aus der Grundunterweisung; Anlege- und Gewöhnungsübungen
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Teilnahme an einer Grundunterweisung für Träger von Filtergeräten oder unabhängigem Atemschutz
- Vorlage der uneingeschränkten arbeitsmedizinischen Bescheinigung der Atemschutztauglichkeit (G26 der jeweiligen Gruppe)
- kein Vollbart, keine Koteletten
Mitzubringen sind:
- verwendete persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitsschuhe
- evtl. Wechselkleidung
Wir bitten um Verständnis, dass Teilnehmer, welche die Anforderungen nicht erfüllen, die Schulung nicht absolvieren dürfen.